Die BGG-Reform soll Diskriminierung erleichtern – von Marleen Uebler
Shownotes
Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes dient den Interessen von Unternehmen, die Inklusion für ein zu teures Extra halten. Mehr noch: Sie könnte eine allgemeine Abwärtsspirale in der Gleichbehandlung in Gang setzen.
Artikel vom 14. April 2026: https://jacobin.de/artikel/bgg-reform-behinderung-diskriminierung-agg-beweislast
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00:00:00: Die BGG-Reform soll Diskriminierung erleichtern.
00:00:05: Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes dient den Interessen von Unternehmen, die Inklusion für ein zu teures Extra halten – mehr noch!
00:00:14: Sie könnte eine allgemeine Abwärtsspirale in der Gleichbehandlung in Gang setzen.
00:00:22: Das Ziel des Gesetzes ist ein besserer Zugang für Menschen mit Behinderungen auch im privatrechtlichen Raum.
00:00:29: So beschreibt das Bundesministerium BMAS, die geplante Reform des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes.
00:00:40: Die soll Mitte April im Bundestag beraten werden und befindet sich damit auf der Zielgeraden des Prozesses einer Gesetzesänderung.
00:00:49: Doch hinter der Reform – die dreizehn Millionen Menschen in Deutschland betrifft – steckt viel mehr als nur Prozedere.
00:00:57: Stück für Stück sollen die Rechte und der Schutz aller ausgehöhlt.
00:01:03: Aktivistinnen und sogar Politiker haben sich an der Reform abgearbeitet.
00:01:08: Das harte Urteil, die Reform ist nicht gut – nicht mal ausreichend!
00:01:13: Um die Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu zitieren Der Gesetzesentwurf verfehlt an entscheidenden Stellen das Ziel.
00:01:22: Sozialverbände und Aktivisten fordern in einer Petition sogar den so bestehenden Reformentwurf zu stoppen bevor er in Kraft tritt.
00:01:32: Im Koalitionsvertrag der vorigen Regierung unter Olaf Scholz war die Reform versprochen, doch das FDP-geführte Finanzministerium blockierte drei Jahre lang jeden Fortschritt.
00:01:43: Das ausgerechnet jetzt, wo endlich eine Reform möglich wäre – dass Ergebnis so mager ausfällt ist mehr als frustrierend!
00:01:52: Was als unzumutbar gilt?
00:01:56: Ein Beispiel In der vorliegenden Reform werden gemäß Paragraph sieben Absatz drei Nummer drei, jegliche Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung für Unternehmer pauschal als unverhältnismäßig und unbillige Belastung eingestuft.
00:02:10: Das bedeutet konkret – selbst der Einbau einer Rampe in einer Filiale oder eines Geländers gilt automatisch als unvorhältnismusmäßig, unabhängig von der tatsächlichen Größe oder dem Umsatz des Unternehmens.
00:02:25: Der Gesetzentwurf legt nahe dass Menschen mit Behinderungen unverhältnismäßige Forderungen stellen würden, wenn man sie ließe.
00:02:33: Und das Sie in jeder ihrer Forderung eine Belastung darstellen.
00:02:37: Dabei fordern Aktivistinnen und Sozialverbände nur, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
00:02:44: Man verlangen nicht den Einbau eines Aufzugs – so Dorothee Chania, Referentin für Behindertenpolitik vom Sozialverband VomDK, wenn es um die Überwindung einer einzigen Stufe gehe!
00:02:56: Doch so, wie es jetzt ist verbleibt selbst der Einbau von Rampen oder Türöffnern beim guten Willen der einzelnen Unternehmen.
00:03:04: Leander Palait vom Deutschen Institut für Menschenrechte DIMR sieht darin das Erhalten des Status Quo und verweist darauf, dass die U N-Behindertenrechtskonvention bereits seit Jahrzehntausend neun gilt freiwillige Selbstverpflichtungen aus der Wirtschaft seither aber kaum gewirkt haben.
00:03:25: Ein besonders gravierendes Problem stellt diese Regelung ausgerechnet im Gesundheitssektor dar.
00:03:30: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte fallen in die Kategorie der privaten UnternehmerInnen, und sind dank der Reform von jeglicher Pflicht entbunden ihre Praxen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
00:03:44: So wird ausgerechnet der privatrechtliche Raum den das BMAS so treffend in der Vorstellung Weiterhin von jeglichen Pflichten der Barrierefreiheit entbunden.
00:03:55: Und obwohl die Reform des BGG Diskriminierung aufgrund von Behinderung eindeutig untersagt, können sich Betroffene künftig kaum mehr dagegen wehren.
00:04:05: Vor Gericht kann maximal eine Feststellung einer Diskriminierungen erfolgen – kein Anspruch auf Schadensersatz, keine Pflicht zur Beseitigung der festgestellten Hürden.
00:04:16: Auch der Entstehungsprozess der Reform erzählt eine Geschichte.
00:04:20: Am neunten November zweitausendfünfundzwanzig übersandte das BMAS den Referentenentwurf an die Verbände und bis zum achten Dezember konnten Stellungnahmen eingereicht werden.
00:04:31: Die Kritik war, wie zu erwarten heftig – und doch konstruktiv!
00:04:36: Denn man arbeitete unter dem Eindruck mitgestalten zu können.
00:04:40: Doch bereits für den siebzehnten Dezmber war die Kabinettsbefassung angesetzt Neun Tage nach Ablauf der Stellungnahmefrist.
00:04:49: Neun Tage, in denen die umfangreichen Einwände von Verbänden, Instituten und Aktivisten hätten gesichtet bewertet und eingearbeitet werden sollen.
00:05:00: Was stattdessen eingearbeitete wurde lässt sich im Kabinettsbeschluss vom Elften Februar nachlesen.
00:05:06: Die Anliegen der Verbände und die Kritik kann man nicht mal mit viel gutem Willen erkennen.
00:05:19: Ottmar Mils-Pauhl, Sprecher der Liga für Menschenrechte bringt es in einem Gastkommentar in der Tat auf den Punkt.
00:05:27: Der Gesetzentwurf sei ein Kniefall vor der Wirtschaft.
00:05:31: Es fällt schwer ihm zu widersprechen.
00:05:34: Schon diese Umstände reichen aus um die Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zuzustimmen.
00:05:40: Der Gesetzentwurf verfehlt sein Ziel Doch die Reform könnte noch weitere Konsequenzen mit sich bringen Eine Harmonie der Diskriminierung.
00:05:51: Der große, der breite Aufschrei bleibt aus.
00:05:54: Wie immer bei Themen rund um Behinderung und Barrierefreiheit arbeitet sich eine beinahe parallele Öffentlichkeit daran ab – und der Rest der Gesellschaft bekommt nichts davon mit!
00:06:04: Nur wer sich aktiv interessiert stößt auf Petitionen-und Fachartikel.
00:06:11: Für alle anderen gibt es kurze DPA-Meldungen die kaum einzuordnen sind und wenig Aussagekraft besitzen.
00:06:19: Das spielt besonders in diesem Fall den Verantwortlichen in Berlin, in die Karten.
00:06:24: Denn die Reform des BGG wird eine weitere Nachsicht ziehen!
00:06:28: In Fachkreisen wird eine sogenannte Harmonisierung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG erwartet – Harmonisierung.
00:06:50: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet in ihrer Stellungnahme zur BGG-Reform sogar konkret heraus, an welchen Stellen
00:07:00: BGG
00:07:02: und AGG sich widersprechen – und Klärungsbedarf in der Rechtsanwendung besteht, da es sonst zu Unklarheiten bei Rechtsansprüchen kommen könnte.
00:07:13: Der Sozialverband VDK spricht in diesem Zusammenhang von einer begründeten Sorge dass die Angleichung von BGG und AGG zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen könnte.
00:07:25: Als eine Spirale nach unten, beschreibt es Dorothy Cheneyar.
00:07:29: Übersetzt bedeutet das ein politisch gewollter Prozess in dem sehenden Auges der Schutz von Menschen, die Diskriminierung erfahren, systematisch abgebaut wird.
00:07:43: Wer als Mensch mit Behinderungen künftig gegen Diskriminierungen aufgrund von Behinderung klagt steht vor einem fast unlösbaren Problem.
00:07:52: Er oder sie muss die Diskriminierung vollständig beweisen, also lückenlos belegen dass sie stattgefunden hat.
00:07:59: Das klingt selbstverständlich ist in der Praxis aber oft schlicht unmöglich.
00:08:04: Diskriminierungen passiert selten vor Zeugen hinterlässt kaum Spuren und wird von den Betroffenen noch seltener dokumentiert.
00:08:11: Dass das nicht so sein muss zeigt ein Blick ins europäische Recht.
00:08:16: Die E
00:08:17: U-Antidiskriminierungsrichtlinien sehen eine sogenannte Beweiserleichterung vor.
00:08:23: Betroffene müssen eine Diskriminierung vor Gericht lediglich glaubhaft machen, also plausibel darlegen!
00:08:30: Die Beweislast verschiebt sich dann auf die andere Seite – die dann lückenlos beweisen muss, dass nicht gegen geltendes EU recht verstoßen wurde.
00:08:40: So zieht man Verursacher von Diskriminierungen schneller zur Verantwortung und schafft damit gleichzeitig eine Abschreckungswirkung.
00:08:47: Die Reform des BGG nimmt so Menschen mit Behinderung in Deutschland ein wichtiges rechtliches Werkzeug, um sich effektiv gegen Diskriminierung zu wehren.
00:08:57: Ein früherer Entwurf der BGG-Reform vom November zweitausendfünfundzwanzig hatte genau diese Beweiserleichterung noch enthalten – dies wurde aber im endgültigen Kabinettsbeschluss gestrichen!
00:09:12: Betroffene können sich kaum noch mit Berufung auf das BGG gegen Diskriminierung vor Gericht wehren.
00:09:19: Um dies nach der Reform zu erreichen, müssten Betroffe vor deutschen Gerichten argumentieren – dass EU recht.
00:09:25: konkret die Antidiskriminierungsrichtlinie muss es die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.
00:09:46: Der Weg ist lang und beschwerlich, und wäre unnötig wenn der deutsche Gesetzgeber gleich EU-Recht umsetzen würde.
00:09:54: Frustrierend ist dieser Wegfall auch deshalb weil er zeigt bei wem die Prioritäten in Berlin liegen.
00:10:01: Denn die CDU schrägstrich CSU hat sich erfolgreich für eine Verschärfung des Kartellrechts eingesetzt Die Beweislast kurzerhand umgekehrt als Teil des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes.
00:10:18: Unternehmen, in diesem Fall die Mineralölkonzerne müssen seither darlegen warum ihre Preissteigerungen angemessen sind.
00:10:28: Besitzerinnen eines Wagens mit Verbrennungsmotor wird also schnell geholfen wenn sie sich vor Gericht gegen zu hohe Spritpreise wehren wollen.
00:10:36: Menschen mit Behinderung hingegen sollen jegliche Diskriminierung lückenlos beweisen Vor den selben Gerichten, nach denselben Regeln nur ohne dieselbe Rückendeckung des deutschen Gesetzgebers.
00:10:49: Die Politik weiß was sie tut!
00:10:52: Befürchtet wird also dass die Beweislastumkehr –die derzeit noch im AGG greift- im Zuge der Harmonisierung dort ebenfalls wegfällt.
00:11:01: Die Konsequenz daraus wäre das jede Person die von Diskriminierung betroffen ist einen sogenannten Vollbeweis da legen muss.
00:11:13: Um Widersprüche zu vermeiden, muss die Harmonisierung also kommen.
00:11:18: So werden nicht nur Menschen entrechtet, die von Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung betroffen sind – sondern alle!
00:11:26: Nun ist davon auszugehen dass die Menschen, die an diesen Gesetzen arbeiten wissen was sie tun.
00:11:32: Die Beweiserleichterung im Kraftstoffpreisanpassungsgesetz beweist man kennt in Berlin die Schwierigkeit eines Vollbeweises sehr genau.
00:11:43: Dass man den Menschen, die sich gegen Diskriminierung wehren wollen oder müssen es trotzdem verweigert ist kein Versehen.
00:11:52: Es ist eine Entscheidung getroffen in einem politischen Klima indem der Bundeskanzler bei einer Debatte über Gewalt gegen Frauen reflexartig auf Zuwanderung zeigt statt strukturelle Ursachen zu benennen.
00:12:06: Das Problem der Reform des BGG ist dass sie eine Gruppe in unserer Gesellschaft betrifft die weder medial noch gesellschaftlich die Aufmerksamkeit bekommt, die sie verdient.
00:12:18: Auf den ersten Blick wirkt die Reform sogar wie ein Erfolg.
00:12:22: Immerhin passiert etwas – man hat Menschen mit Behinderung nicht vergessen!
00:12:27: Aber hinter der Fassade muss man nicht lange suchen um die eigentlichen Absichten zu erkennen.
00:12:32: Der Diversity Manager Rene Scharr benennt in seiner Petition kein Freifahrtschein für Barrieren Die BGG-Reform als ein Instrument zum Schutz der Diskriminierer.
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